ÜBERSICHT




Vereinsgründung

Die Vereinsgründerinnen haben während ihrer Tätigkeit in der Wohnungslosenhilfe die Erfahrung gemacht, dass die bestehenden Hilfeangebote auschließlich an der "Normalität", d.h. an den Bedürfnissen von Männern orientiert sind. Frauen werden marginalisiert.

1988 wurde der Verein Kemenate-Frauen-Wohnen mit dem Ziel gegründet, Raum für Frauen zu schaffen.

(Kemenate = Frauengemach,
aus dem mlat.: caminata = Ofen, beheizbarer Raum).



Ziele

Frauen sind in ungleich stärkerem Maße (als Männer) gesellschaftlicher Ächtung und Diskriminierung ausgesetzt, weil sie im Gegensatz zu Männern eher die öffentliche Moral, als die öffentliche Ordnung stören. Bedingt durch eine stärkere Anbindung an das Private kommt dem Wohnungsverlust bei Frauen eine besondere Bedeutung zu.

Wir wollen die Öffentlichkeit für die Tatsache sensibilisieren, dass Frauen mit dem Wohnungsverlust gleichzeitig einen Verlust ihres identitätsstiftenden Umfeldes erleiden.
Wir wollen die Öffentlichkeit auf die besonderen Lebenslagen wohnungsloser Frauen aufmerksam machen und die Situation der betroffenen Frauen verbessern.
Wir sind parteilich im Sinne der Akzeptanz verschiedener Lebenswelten und damit verbundener Entscheidungen. Es ist uns wichtig, Wahlmöglichkeiten für die Frauen zu schaffen und ihnen Hilfe und Unterstützung in ihren Entscheidungsprozessen anbieten zu können.

Wir verstehen uns als Lobby für alleinstehende wohnungslose Frauen.
Wir wollen über unterschiedliche Erscheinungsformen weiblicher Wohnungslosigkeit informieren .



Konzepte-Projekte

Wir planen und entwickeln bedarfsgerechte Angebote für wohnungslose Frauen.



Für Frauen in akuten Notlagen, die die bestehenden Tagesaufenthaltsstätten nicht aufsuchen, richteten wir 1992 den Kemenate Tagestreff ein. Anfänglich aus dem Innovationsfond für Modellprojekte des Senatsamtes für die Gleichstellung finanziert, ist der Tagestreff seit langem fest etabliert und wird von der Behörde für Soziales und Gesundheit (BSG) gefördert.
Um die prekäre Unterbringungssituation für Frauen in Hamburg zu verbessern, erstellten wir unterschiedliche Konzepte.

Aktuell arbeiten wir intensiv an der Umsetzung eines neuen Konzeptes, das wir Ihnen hier ausführlich vorstellen möchten.


CONTAINER-PROJEKT FÜR FRAUEN




Einleitung

Die Erfahrungen in der Wohnungslosenhilfe zeigen, dass Angebote, die sich gezielt an Frauen wenden und einerseits deren spezifischen Lebenslagen berücksichtigen, andererseits konkreten Schutzraum vor Gewalt und Dominanz durch Männer darstellen, gut angenommen werden. Gerade im Bereich der niedrigschwelligen Unterbringung von wohnungslosen Frauen besteht in Hamburg ein Mangel, der sich in den letzten Jahren regelmäßig und immer deutlicher nach Beendigung des Winternotprogrammes zeigte.

Die bestehenden Wohn- und Notübernachtungsstätten decken zwar einen Teil des Bedarfes an Unterkünften, jedoch fallen bestimmte wohnungslose Frauen gerade in diesen Konzepten durch die durchaus noch recht groben Maschen des Hilfesystems. Es fehlt insbesondere an kleinräumigen, niedrigschwelligen Unterkünften, die von den betroffenen Frauen akzeptiert und angenommen werden.

Die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen des KEMENATE Tagestreffs für wohnunglose Frauen und der Austausch mit dem Fachprojekt der HAW Saarlandstraße, welches die Containerunterbringung von Frauen im Rahmen des Winternotprogrammes begleitet, zeigen, dass oftmals gerade Frauen, die keine anderweitige Unterbringung in Anspruch nehmen, oder in den anderen Unterkünften nur sehr kurz verweilen, offen sind, auch längere Zeit in Wohncontainern zu bleiben.

Für wohnungslose Männer besteht bereits seit Mitte der Neunziger Jahre in Hamburg die Möglichkeit, als „Zwischenstop“ zwischen „Platte“ und Wohnung in Wohncontainern des Trägers „Neue Wohnung“ unterzukommen. Zwar können grundsätzlich auf einem der beiden Plätze auch Frauen aufgenommen werden, jedoch wird weder ein Platz speziell für Frauen freigehalten, noch ist die Belegung eines einzelnen Platzes mit einer Frau zusammen mit 17 Männern nicht als akzeptable frauengerechte Unterbringung zu betrachten.
Der Verein Kemenate Frauen Wohnen e.V. plant deshalb, einen Platz mit mehreren Wohncontainern in zentraler Lage in Hamburg einzurichten, auf dem 6-8 wohnungslose Frauen möglichst unbürokratisch und ohne größere Anforderungen erfüllen zu müssen eine für sie annehmbare Unterkunft finden können. Die Beschränkung auf 6-8 Plätze findet ihre Grundlage in der Notwendigkeit kleinräumiger Einrichtungen, in denen die Bewohnerinnen nicht in der Anonymität der Masse untergehen, sondern individuell in ihrer Persönlichkeit wahrgenommen und unterstützt werden können. Dabei ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, dass die Einrichtung eines einzelnen Platzes den Bedarf in Hamburg nicht vollständig decken kann. Längerfristig muss die Einrichtung eines zweiten Platzes an anderer Stelle stets mitgedacht werden.

1. Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Frauen, die auf der Straße oder in unzumutbaren und /oder ungesicherten Wohnverhältnissen leben. Hierzu gehört beispielsweise das Eingehen von Schutz- und Zweckgemeinschaften mit Männern, die für die Gewährung der Unterkunft sexuelle oder andere Leistungen erwarten, das Übernachten z.B. in Lager- und Gewerberäumen, aber auch häufiger Wechsel von Unterkünften, z.B. weil die Unterbringung in Mehrbettzimmern bei bestehender psychischer Belastung nicht aushaltbar ist. Zum Teil handelt es sich hierbei um Frauen mit massiven psychischen Auffälligkeiten und unbehandelten psychiatrischen Erkrankungen. Einige dieser Frauen fühlen sich nicht psychisch krank oder haben mit dem psychiatrischen Hilfesystem in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Bei ihnen ist die Gefahr der Verwahrlosung besonders groß. Gerade hier zeigt sich (z.B. im Rahmen des Winternotprogrammes) immer wieder deutlich, dass das Vorhandensein einer relativ zuverlässigen Unterkunft im Idealfall psychosoziale Stabilisierung bewirken, zumindest jedoch den Prozess weiterer Verelendung verlangsamen und aufhalten kann. Psychische Erkrankung ist daher ebenso wie Konsum und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen kein Hinderungsgrund für die Aufnahme.

2. Ziele

Oberstes Ziel der Unterbringung in den Wohncontainern ist es, eine Grundversorgung der Bewohnerinnen zu gewährleisten, um deren gesundheitliche und psychosoziale Situation zu stabilisieren und im Idealfall zu verbessern.
In Bezug auf die Wiedereingliederung in ein Leben ohne Hilfsangebote werden die Ziele voraussichtlich sehr variieren und von den jeweiligen persönlichen Fähigkeiten der Frauen aber auch von der jeweiligen Situation z.B. auf dem Wohnungsmarkt abhängen. Wenn möglich soll der Übergang in eine eigene Wohnung stattfinden, jedoch ist für einige Frauen vermutlich bereits ein konstanter Aufenthalt für mehrere Monate oder Wochen in einer Unterkunft als Erfolg zu betrachten.

Der Schwerpunkt auf dem Containerplatz ist die Unterbringung und Grundversorgung der Frauen. Beratung und Betreuung finden ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur insoweit statt, wie sie erforderlich sind, um die (Re-) Integration ins Regelsystem medizinischer, ggfs. psychiatrischer Versorgung und dem ambulanten Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe zu ermöglichen.

Innerhalb des geregelten Rahmens, den das Zusammenleben auf einem Platz erforderlich macht soll den Frauen ermöglicht werden ihre Individualität zu leben und ihr persönliches Maß an Intimität, Ruhe und Geselligkeit leben zu können. Im Idealfall entstehen 1-2 Plätze, in denen eine anonyme Unterbringung möglich ist. In diesen Fällen ist vorrangiges Ziel, die Bewohnerinnen dazu zu motivieren, Sozialleistungen zu beantragen und ihre Anonymität zugunsten einer „grundgesicherten“ Existenz aufzugeben.

3. Das Angebot

3.1. Unterbringung

Die Unterbringung in findet in möblierten Einzelcontainern mit eigenem Sanitärbereich statt. Der Platz umfasst 6-8 Plätze, so dass eine kleine, überschaubare Einheit entsteht. Dies bietet den Bewohnerinnen die Möglichkeit, sich zu kennen, sich als Teil einer Gemeinschaft zu erleben, aber auch genug Rückzugsmöglichkeiten, und Ruhe.

Die Dauer der Unterbringung wird mithilfe von Mietverträgen vorerst auf 6 Monate festgelegt, wobei eine Verlängerung stets möglich ist. Ein gemeinschaftlich zu nutzender Küchencontainer bietet die Möglichkeit eigenes Essen zuzubereiten, kann aber - mit einem größeren Tisch ausgestattet - ebenso als Treffpunkt für die Bewohnerinnen dienen. Für die Wäsche sollten mindestens je eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner zur Verfügung stehen.

An die Lage des Platzes sind mindestens folgende Anforderungen gestellt:

3.2. Pädagogische Begleitung/ Betreuung
Die Sozialpädagogin organisiert die Vermietung und ist für die Bewohnerinnen mietvertragliche Ansprechpartnerin. Die Annahme darüber hinausgehender Beratung oder Betreuung ist freiwillig. Die pädagogische Arbeit auf dem Platz erfolgt im Rahmen fester Anwesenheitszeiten der Sozialpädagogin. In diesen Zeiten können bei Bedarf feste Termine für Einzelgespräche mit den Bewohnerinnen stattfinden. Es bleibt jedoch auch ausreichend frei zu nutzende Zeit, in der die Sozialpädagogin unverbindlich für spontane und informelle Gespräche bereit steht. Dies ermöglicht den Bewohnerinnen, selbst das Tempo der Kontaktaufnahme zu bestimmen. Diese Zeit der freien Erreichbarkeit ist besonders wichtig, um der Niedrigschwelligkeit gerecht zu werden, um den Blick für die Stimmung auf dem Platz zu behalten und akute Krisen einzelner Bewohnerinnen zu erkennen, um möglichst schnell darauf zu reagieren.

Ideologisch ist die pädagogische Arbeit geprägt von einer offenen Akzeptanz der Bewohnerinnen und ihrer vielfältigen Lebensformen und Überlebensstrategien. Im Vordergrund steht die Wahrung und Stärkung von Selbstbestimmung und Eigeninitiative. Die individuellen Ressourcen der Bewohnerinnen werden wertgeschätzt und gefördert.

Inhalte der pädagogischen Arbeit sind z.B.:

Darüber hinaus besteht u.U. die Möglichkeit, mithilfe von Gruppenangeboten die Gemeinschaft auf dem Platz zu unterstützen und einer Vereinsamung der Bewohnerinnen entgegenzuwirken.


Und dies sind weitere Konzepte unseres Vereines:

Für den Aufbau einer Frauenpension stellte der Verein im Verlauf der Planungen eine ABM-Kraft ein, die die Realisierung dieses Projektes erfolgreich vorantrieb.
Kurz vor Inbetriebnahme wurde die Trägerschaft aus finanzpolitischen Gründen einem anderen Anbieter übertragen.

Für Frauen, die akut wohnungslos sind und sich scheuen, die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten zu nutzen, haben wir ein Konzept zur kurzfristigen Unterbringung in Notwohnungen erarbeitet.

Wir haben über mehrere Jahre die Trägerschaft für das Winternotprogramm für Frauen übernommen. In drei Containern, die auf dem Gelände der Fachhochschule Saarlandstrasse aufgestellt waren, konnten Frauen anonym und kostenlos übernachten. Die Betreuung der Frauen wurde im Rahmen eines Fachprojektes von Studentinnen übernommen.

Wir planen, ehemals wohnungslose Frauen sowohl beim als auch nach dem Bezug einer eigenen Wohnung zu unterstützen. Erste Schritte, dieses Projekt (Unterstütztes Wohnen) in die Tat umzusetzen, sind bereits gemacht.

Für Frauen, die durch institutionelle Angebote nicht erreicht werden, haben wir ein Konzept für aufsuchende Arbeit entwickelt.

Kontakt

KEMENATE Tagestreff für wohnungslose Frauen
Charlottenstraße 30
20257 Hamburg
www.kemenate-hamburg.de
Tel.: 040 - 430 49 59
E-Mail.: Kemenate-Tagestreff(at)t-online.de


Satzung

§1 Name und Rechtsform

1. Der Verein trägt den Namen Kemenate Frauen Wohnen E.V.

2. Sitz des Vereins ist Hamburg. Er ist im Vereinsregister Hamburg eingetragen.

3. Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.

4. Der Verein ist gemeinnützig im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

6. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins nicht entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§2 Zweck des Vereins

Der Verein hat die Aufgabe, für wohnungslose und verdeckt wohnungslose Frauen, die Hilfe benötigen und bedürftig sind im Sinne des §53 Nr.1 und 2 der Abgabenverordnung , ein Angebot zu schaffen. Weiterhin soll er das Problem der verdeckten Obdachlosigkeit von Freuen verdeutlichen und hierüber Zahlen und Fakten sammeln. Der Satzungszweck soll durch folgendes Angebot erfüllt werden:

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede Frau werden, die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützt.

2. Der Verein unterscheidet zwischen Mitgliedern und Fördermitgliedern. Mitglieder tragen die Arbeit mit, beteiligen sich an der Gestaltung der Arbeit im Verein und haben Stimmrecht. Fördernde Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

3. Der Antrag auf Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten.

4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

5. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann die Antragstellerin gegen die Entscheidung des Vorstands die Mitgliederversammlung anrufen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

6. Neumitglieder haben erst vier Wochen nach erfolgter Aufnahme volles Stimmrecht.

7. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

8. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

9. Durch den Beschluß der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Es ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ausschlussgründe sind:

- grobe Verstöße gegen die Satzung und die Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane

- schwere Schädigung des Ansehens des Vereins.

10. Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge führt zum Ausschluß, wenn drei Wochen nach der zweiten Mahnung noch immer keine Zahlung erfolgt ist.

11. Eine Mitgliedschaft erlischt automatisch durch den Tod eines Mitgliedes.

§4 Organe des Vereines

Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

- die besondere Vertreterin(nen)

§5 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

2. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Den Termin legt der Vorstand fest.

3. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand vorher einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.

4. Der Vorstand kann außerdem jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn er es im Interesse des Vereins für notwendig hält.

5. Der Vorstand beruft sie schriftlich ein. Die Einladung muß unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit der Frist von einer Woche erfolgen.

§6 Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

2. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereines, den Ausschluß eines Mitgliedes und Änderungen der Satzung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

3. Zur Änderung des Vereinszweckes ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder muß schriftlich erfolgen.

§7 Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

1. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu erstellen.

2. Die Niederschrift ist von der Protokollantin und einem Mitglied zu unterzeichenen. Die Niederschrift ist aufzubewahren.

3. Jedes Mitglied ist berechtigt, Einblick in die Niederschrift zu nehmen.

§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung nimmt die Aufgaben des Vereins wahr, soweit dies in der Satzung nicht anders bestimmt ist.

Sie bestimmt die Revisorinnen.

Sie nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen.

Sie entlastet den Vorstand.

Sie kann den Vorstand mit 2/3-Mehrheit vorzeitig abberufen.

Sie beschließt über den Haushaltsplan.

Sie bestimmt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.

§9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. Er wird jeweils für die Dauer von drei Jahren mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl ist geheim und unmittelbar. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Solange keine Neuwahl stattgefunden hat, bleibt der Vorstand im Amt.

§10 Aufgaben des Vorstands

1. Der Vorstand sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereines.

2. Er ist der Mitgliederversammlung verantwortlich und an ihre Beschlüsse gebunden.

3. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich befugt.

4. Vorstandssitzungen sind mitgliederöffentlich und müssen protokolliert werden.

§11 Besondere Vertreterin

1. Für einzelne Geschäftsbereiche kann eine besondere Vertreterin berufen werden.

2. die Mitgliederversammlung oder ein von ihr beauftragter Ausschuß beruft die besondere Vertreterin und bestimmt deren Entscheidungsbefugnisse.

3. Die besondere Vertreterin legt gegenüber der Mitgliederversammlung oder dem von der Mitgliederversammlung beauftragte Ausschuß Rechenschaft ab.

4. Besondere Vertreterinnen können als hauptamtliche Mitarbeiterinnen eingestellt werden.

§12 Kassenrevision

1. Die Kassenrevisorinnen haben die Kassen und die Rechnungsbelege zu prüfen und jählich der Mitgliederversammlung zu berichten.

2. Sie sind jederzeit zur Kassenprüfung berechtigt.

3. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie werden vorn der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwalt ist möglich. Die Kassenrevisorinnen müssen nicht unbedingt Mitglieder des Vereins sein.

§13 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steruerbegüunstigten Zweckes fällt das Vereinsvermögen an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hamburg e.V., der es für Hilfen für wohnungslose Frauen bzw. für Frauen in Not einzusetzen hat.